Hamburg als Zweitwohnsitz
Voll ungerecht für Studenten und Wenigverdiener ist die Zweitwohnsteuer. Wenn man ein Pärchen ist, hat man noch Glück, denn dann hat man die Wahl, welchen Wohnsitz man als Erst- und welchen man als Zweitwohnsitz anmelden möchte. Hamburg als Zweiwohnsitz zu haben, bedeutet, dass man eine Steuer zahlen muss.
Wenn man zum Beispiel eine gute Mietwohnung in Berlin hat, die man nicht aufgeben möchte, kann man sich überlegen, was teurer kommt.
Jede Stadt beschließt eigenmächtig, wie viele Steuern sie erheben möchte. Mittlerweile tun das Hamburg, Stuttgart, Berlin, Cottbus, Kassel, Hannover, Dortmund, Essen, Köln, Dresden, Leipzig, Erfurt und viele weitere. Vor allem Großstädte und Universitätsstädte erheben gern eine Steuer auf den Zweitwohnsitz.
Hamburg oder Berlin als Zweitwohnsitz?
Die Rechnung ist schnell gemacht: Hamburg verlangt 8% der Jahreskaltmiete, Berlin 5%. Berlin als Zweitwohnsitz anzumelden, kommt also günstiger. Man sollte noch die Gründe vergleichen, aus denen man sich in der Stadt von der Steuer befreien kann.
In Hamburg: Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben, Wohnungen der Wohlfahrtspflege und der Jugendhilfe
In Berlin: dasselbe wie in Hamburg, dazu Räume nach dem Bundeskleingartengesetz, Zufluchtswohnungen und Räume für den Strafvollzug
Wenn etwas davon zutrifft, ist man von der Zweitwohnsteuer befreit. Immer ist wichtig, wo man sich übers Jahr länger aufhält. Das muss der Erstwohnsitz sein. Mit ein bisschen Glück kann man seine gute Mietwohnung in Berlin also behalten und kann sich die Steuer in Hamburg sparen!
Fliegt es auf, dass ihr einen Wohnsitz verschweigt, kommt das in jedem Fall teuer.